AKTUELLES

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Richtlinien zur Bellyboot Nutzung zum Spinnfischen und  zum Fliegenfischen

Die Nutzung eines Bellyboots auf unseren vereinseigenen Gewässern ist, zum Spinnfischen und nun auch zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeiten, freigegeben.

Am Gewässer haben Bellybootnutzer dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.

Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).

Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen und die Nutzung von Motoren ist nicht gestattet.

Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).

Wird der Bellybootnutzer von Fischereiaufsehern aufgefordert ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird dem Bellybootnutzer die Erlaubnis entzogen.

Es gilt die Gewässerordnung.

Der Verein übernimmt keine Haftung.

Euer Vorstand

Jugend-Gemeinschaftsfischen mit Zeltlager am Kiekutsee

Am Wochenende vom 15. August 2025 bis zum 17. August 2025 findet ein Jugend-Gemeinschaftsfischen mit Zeltlager am Kiekutsee statt. Eine Sperrung des Sees ist an diesen Tagen nicht vorgesehen. Auf Grund der Veranstaltung wurde bereits ein Miet-WC auf dem Parkplatz des Kiekutsees gestellt, welches nach dem Ende der Veranstaltung wieder entfernt wird.

Information: Fanglimits an den Gewässern

Die Gewässerordnungen beschreiben unter anderem auch das Fanglimit der Gewässer. Diese Ordnungen könnt ihr hier einsehen:
https://fvdbeta.de/gewaesser/

Wichtige Informationen der Gewässerordnung:

Pro Mitglied und Tag dürfen insgesamt nur jeweils drei Fische folgender Arten mitgenommen werden: Salmoniden (Forelle, Lachs, Saibling, Meerforelle) und/oder Hecht und/oder Zander und/oder Karpfen und/oder Schleie.

Beispiel: 1 Hecht und 2 Karpfen = 3 Fische, danach ist das Fischen auf die oben angeführten Arten einzustellen.

Sonderregelung: Am Ochtum-Altarm dürfen pro Tag nur drei Brassen entnommen werden.

Sperrung Hemmelsberger See

Aufgrund einer Vereinsveranstaltung ist der Hemmelsberger See von Freitag, den 15. August, ab 16.00 h, bis Sonntag, den 17. August 2025, 13.00 h,  für den allgemeinen Angelbetrieb gesperrt.

Wir bitten um euer Verständnis.

Euer Vorstand

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