AKTUELLES

Jahr: 2025 (Seite 4 von 9)

Vereins-Mobilnummer für Fragen

Unter der Vereins-Mobilnummer könnt Ihr den 1. Vorsitzenden Timm Najdowski fast immer erreichen.

Wenn Ihr Fragen, Probleme oder einfach mal eine tolle Fang-Meldung habt, meldet Euch! Auch über den Messenger „WhatsApp“.

Wenn Ihr die Nummer abspeichert und den Messenger auf dem Smartphone habt, schreibt Timm eine Nachricht mit Eurem Namen. Wenn Timm Euch dann ebenfalls in den Kontakten speichert, bekommt ihr über WhatsApp „Statusmeldungen“ auch direkt aktuelle News.

 Die Nummer lautet: 0176/21597990

Bei Problemen am Gewässer, bitte immer die Fischereiaufsicht anrufen!

Telefon: 0176 / 47110008

Hinweise aus der Gewässerordnung

Vor und nach dem Angeln hat der Angelplatz sauber auszusehen. Der / die Angler/in ist verpflichtet, vor und nach dem Fischen den an seinem Angelplatz herumliegenden Unrat einzusammeln und mitzunehmen.

Beim Angeln ist zu allen Sportbooten und Steganlagen ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten.

Am Ochtum-Altarm ist das Zelten, auch mit sogenannten Karpfenzelten, untersagt. Erlaubt ist ein Angelschirm. Beispiele hierzu seht ihr auf dem Bild des Beitrags.

Wichtige Zusatzinformation für den Ochtum-Altarm: der Parkplatz des SCO darf nicht befahren werden!

Euer Vorstand

Richtlinien zur Bellyboot Nutzung zum Spinnfischen und  zum Fliegenfischen

Die Nutzung eines Bellyboots auf unseren vereinseigenen Gewässern ist, zum Spinnfischen und nun auch zum Fliegenfischen, aber nur außerhalb der Raubfischschonzeiten, freigegeben.

Am Gewässer haben Bellybootnutzer dafür Sorge zu tragen, dass Uferangler durch sie nicht belästigt werden (durch Schnüre fahren oder ähnliches). Andere Angelarten haben stets Vorrang.

Das Einsetzten der Bellyboote darf nur an Stellen vorgenommen werden, die dafür geeignet sind (bitte Naturschutz beachten).

Schongebiete dürfen nicht befahren oder beangelt werden. Das Schleppfischen und die Nutzung von Motoren ist nicht gestattet.

Auf die eigene Sicherheit ist zu achten (Schwimmweste).

Wird der Bellybootnutzer von Fischereiaufsehern aufgefordert ans Ufer zu kommen, ist dem umgehend Folge zu leisten. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen wird dem Bellybootnutzer die Erlaubnis entzogen.

Es gilt die Gewässerordnung.

Der Verein übernimmt keine Haftung.

Euer Vorstand

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